Neue Wohnformen und unterstützende Maßnahmen bei Pflegebedürftigkeit  

Ambulant vor stationär

Das Prinzip ambulant vor stationär ist das neue Leitthema der Pflegeversicherung und ist in § 43 Abs. 1 SGB XI gesetzlich nominiert. Nach der bisher größten Pflegereform aller Zeiten wird beim Hilfesuchenden seit 2017 nach einem neuen Prüfverfahren NBA (Neues Begutachtungsassessment) ermittelt, ob eine Heimpflegebedürftigkeit vorliegt. 

Das Schlagwort ambulant vor stationär fasst das Prinzip zusammen, zunächst alle Möglichkeiten der ambulanten Versorgung auszuschöpfen,  bevor ein Patient oder ein Pflegebedürftiger (voll-)stationär in einem Altenpflegeheim aufgenommen wird. Dadurch soll zum einen dem Leistungsempfänger ermöglichst werden, zuhause wohnen zu bleiben, zum anderen wird eine Reduzierung der Kosten angestrebt, denn die ambulante Versorgung ist für den Kostenträger regelmäßig wesentlich günstiger als die stationäre Versorgung, auch deshalb, weil bei der ambulanten Versorgung die ehrenamtliche Hilfe durch Angehörige stärker einbezogen werden kann.

Assistenzsysteme

Mittlerweile sind eine Reihe technischer Assistenzsysteme (Ambient Assisted Living (AAL) auf dem Markt etabliert, die die häusliche Versorgung Hilfesuchender erleichtern und dazu beitragen sollen, eine Verlegung in eine stationäre Einrichtung zu vermeiden oder hinauszuzögern. Neben Produkten für gesunde, unternehmungslustige Ältere sind auch Dienstleistungen für hilfsbedürftige Senioren notwendig, die durch Altersgebrechen wie zum Beispiel Gehbehinderung, anfängliche Demenz oder Unfall in ihrer Lebensführung zwar beeinträchtigt, aber immer noch fit genug sind, um in den eigenen vier Wänden zu leben. Allerdings brauchen sie hierfür Unterstützung, die modernste Technik verspricht z.B. kommunikationstechnische Geräte, telemedizinische Sicherheitswarnsysteme und Sensor-Instrumente zur Messung von Vitalfunktionen, die das häusliche Leben sicherer und bequemer gestalten und „Augen, Ohren und Hände“ von Pflegepersonal und Angehörige ersetzen können. Zum altersgerechten Wohnraumumbau können die Hilfesuchenden bis zu 4.000,00 € auf Antrag von den Pflegekassen erhalten. Eine weitere nicht zu unterschätzende Alternative ist die Aufnahme der Hilfesuchenden in einer ambulant betreuten Wohngruppe oder Seniorengemeinschaft. Auch hier erhält der Betroffene von der Pflegekasse einen Gründungszuschuss von 2.500,00 €.

Neue Wohnformen

Zum Thema „Neue Wohnformen“ hat in den letzten Jahren das Mehrgenerationenwohnen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Im Zusammenhang mit dem gravierenden Strukturwandel in unserer Gesellschaft und oftmals abseits von klassischen Familienstrukturen, entstehen ganz neue Wohn- und Lebensgemeinschaften mit veränderten Wohn- und Lebensbedingungen für Zielgruppen wie beispielsweise Rollstuhlfahrer, Senioren,  Alleinerziehende, 

behinderte Menschen oder einfach junge Familien, die in einer Gemeinschaft leben wollen. Diese Wohnmodelle ergänzen den bestehenden Markt konventioneller Wohnformen und erweitern das Spektrum an Auswahlmöglichkeiten für Jung und Alt.