Schulungskonzept für externe Heimbeiräte und Heimfürsprecher

Das Schulungskonzept entstand in einer Arbeitsgruppe zwischen Kreisseniorenrat und Altenhilfe-Fachberatung des Landkreises Ludwigsburg.

1) Ausgangslage

Das Heimgesetz und die Heimmitwirkungsverordnung räumen den Heimbewohnern das Recht ein, über einen nach demokratischen Regeln gewählten Heimbeirat, an der Gestaltung des Heimlebens mitzuwirken und ihre Belange durch ihn vertreten zu lassen.

In den letzten Jahren wurde es zunehmend schwerer einen Heimbeirat aus den Heimbewohnern zu bilden.

Durch die Novellierung des Bundesheimgesetzes 2002 ergaben sich neue Möglichkeiten, nun konnten auch externe Personen zum Heimbeirat bzw. ersatzweise in ein Gremium, auch ganz ohne Bewohnerbeteiligung benannt werden oder wie seither auch als Heimfürsprecher bestellt werden.

Durch die Föderalismusreform 2006 ging die Gesetzgebungsverantwortung im Heimbereich auf die Länder über. Im Juli 2008 erließ das Land Baden-Württemberg das Landesheimgesetz und im April 2010 die dazugehörende Heimmitwirkungsverordnung. Weiterhin können Personen, die nicht im Heim leben, in den Heimbeirat gewählt werden, in einem Fürsprechergremium von der Heimaufsicht bestätigt werden oder als Heimfürsprecher bestellt werden.

2) Schulung von externen Heimbeiräten, Personen, die in einen Fürsprechergremium oder als Heimfürsprecher die Aufgaben des Heimmitwirkung wahrnehmen

Der Kreisseniorenrat und die Altenhilfe-Fachberatung des Landkreises Ludwigsburg haben vielfältige Erfahrungen im Bereich der Unterstützung der Heimbeiräte in den letzten Jahren sammeln können. Vor allem war dies möglich durch:

  1. Einladung der Heimbeiräte durch Kreisseniorenrat und Altenhilfe-Fachberatung zum Erfahrungsaustausch; zweimal jährlich in vier dezentralen Gruppen.
  2. Den Erfahrungen des Kreisseniorenrates im Rahmen des Modellvorhabens „Ombudsmann im Heim“

In Zusammenarbeit mit dem Kreisseniorenrat und der Altenhilfe-Fachberatung wird ein Konzept entwickelt, für die Schulung von Menschen, die sich ehrenamtlich im Bereich der Heimmitwirkung engagieren wollen.

Als Grundsatz soll dabei gelten:

Vorrangig sollen die eigentlichen Heimbewohner als Heimbeiräte fungieren, zur Unterstützung der Heimbeiratsarbeit sind externe Personen hilfreich. Kann ein Heimbeirat, auch mit externer Unterstützung nicht gebildet werden, kann ein Fürsprechergremium oder ein Heimfürsprecher diese Aufgaben übernehmen.

2003 wurde erstmals eine Schulung organisiert. Seitdem finden jährlich Schulungen statt, die sich an folgende Personen richtet:

  • Personen, die bereits als externe Heimbeiräte gewählt sind
  • Personen, die bereits in einem Fürsprechergremium mitarbeiten, welche die Aufgaben des Heimbeirates übernimmt
  • Personen, die bereits zum Heimfürsprecher bestellt sind
  • Personen, die sich über Anschreiben an die Heime im Landkreis melden
  • Personen, die sich über eine öffentliche Ausschreibung in der Zeitung melden

Stand 2010:

Bisher wurden seit 2003 sieben Schulungsgruppen durchgeführt, die achte Schulungsgruppe hat begonnen. In den sieben Schulungen haben 79 Personen teilgenommen. Aktuell sind 41 geschulte Personen aktiv in einem Heimbeirat, Fürsprechergremium oder als Heimfürsprecher tätig. Bei 23 Personen ist die Amtszeit abgelaufen und sie haben nicht mehr kandidiert, bzw. standen nicht mehr zur Verfügung oder sind nicht erneut gewählt worden. Drei Personen halten sich für ein Amt bereit. Zwölf Personen konnten nach der Schulung nicht oder noch nicht vermittelt werden.

Die aktuelle Schulungsreihe hat nun 18 Teilnehmende, das bedeutet es werden nach Abschluss insgesamt knapp 100 Personen sein, die an einer Schulung teilgenommen haben.

3) Schulungsinhalte

  1. Allgemeines

    In präzisen und kurzen Einheiten von je 2 ½ Stunden (Zeitpunkt 15:30 Uhr bis 18:00 Uhr) werden zum Teil auch mit Fremddozenten die Schulungen organisiert.

    Da bei jeder Schulungsrunde bereits in der Heimbeiratsarbeit-Tätige dabei sind, kann methodisch auf die bereits gemachten Erfahrungen der Heimbeiräte / Heimfürsprecher zurückgegriffen werden.

    Die Schulung umfasst 6 Nachmittage. Sie findet in einem Pflegeheim statt.

    Die Gruppengröße soll mindestens 8 Personen und höchstens 16 Personen umfassen.

  2. Darstellung der Inhalte der einzelnen 6 Treffen:

    Datum Thema Referenten
    1. Schulungsnachmittag
    • Begrüßung und Kennenlernen in der Gruppe
    • Erwartungen der Teilnehmenden
    • Heimbesichtigung
    KSR + AFB
     
    Heimträger
    2. Schulungsnachmittag
    • Heimgesetz
    • Formen der Heimmitwirkung (Heimbeirat, Fürsprechergremium, Heimfürsprecher)
    • Wahl und Folgen der Nichtwahl
    • Rechte und Pflichten des Heimbeirates
    • Pflichten der Leitung und des Trägers
    KSR + AFB
    3. Schulungsnachmittag
    • Aufgaben des Heimbeirates
      § 1 LHeimmitwVO
    • Mitwirkung des Heimbeirates
      § 2 LHeimmitwVO
    • Aufgaben der Heimaufsicht
    • Heimvertrag
    KSR + AFB
     
     Mitarbeiter der Heimaufsichtsbehörde
    4. Schulungsnachmittag

    Kommunikation

    • Kommunikationstheorien
    • Regeln der Kommunikation
    • Störungen in der Kommunikation
    • Wie gehe ich mit schwierigen Situationen um?
    • Werkzeuge einer erfolgreichen Zusammenarbeit
    Fortbildnerin im Thema Kommunikation
    5. Schulungsnachmittag
    • Am Beispiel lernen Gruppenarbeit zu den Aufgaben der Heimmitwirkung
    • Situation der Heime
      • Personalstuktur
      • Entgeltsystematik
    KSR + AFB
     
    Heimleiter
    6. Schulungsnachmittag
    • Chancen und Grenzen der Heimmitwirkung
    • Mitwirkung / Mitbestimmung
    • Welche Verantwortung habe ich
    • Welche Haftbarkeit
    • Wo bekomme ich Unterstützung (KSR, AFB, Heimaufsicht)
    • Wie viel Zeit muss eingebracht werden
    • Sicherheit im Ehrenamt (Versicherungsschutz für Ehrenamtliche)
    KSR + AFB

4) Abschluss

Zum Abschluss der Schulung erhalten die Schulungsteilnehmenden bei regelmäßiger Teilnahme ein Zertifikat überreicht. Dies findet in einem feierlichen Rahmen durch den Landrat des Landkreises statt.

5) Kontakt

Kreisseniorenrat Ludwigsburg e.V.
Ruhrstraße 10/1
71634 Ludwigsburg
Tel. 07141/ 92 88 02
Mail: seniorenrat@ksr-lb.de
www.ksr-lb.de
Landratsamt Ludwigsburg
Altenhilfe-Fachberatung Frank Kruse
Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg
Tel. 07141/ 1 44-51 03
Mail: frank.kruse@landkreis-ludwigsburg.de
www.landkreis-ludwigsburg.de

Frank Kruse